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§ 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
KStG
§ 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
| gültig ab: 25.12.2008
| Änderung vom: 19.12.2008
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Körperschaftsteuergesetz
(KStG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 4144
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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