§ 50 g Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union
| gültig ab: 09.06.2021
| Änderung vom: 02.06.2021
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Rechtsstand anzeigen
Einkommensteuergesetz (EStG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, ber. S. 3862), letzte Änderung vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)