§ 18 j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
| gültig ab: 01.04.2021
| Änderung vom: 21.12.2020
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Rechtsstand anzeigen
Umsatzsteuergesetz (UStG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), letzte Änderung vom 11. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 354)