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§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
GrEStG
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
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Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.
Februar
1997
(
BGBl.
I
S. 418,
ber.
S. 1804
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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