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§ 17 Evaluierung und wissenschaftliche Forschung
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Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz - FZulG)
vom
14.
Dezember
2019
(
BGBl.
I
S. 2763
)
*1
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
*1
Artikel
1
des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes tritt das Forschungszulagengesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.
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