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§ 5 Unfairer Steuerwettbewerb
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Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG)
vom
25.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2056
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2730
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze. Gemäß Artikel 13 dieses Gesetzes tritt das Steueroasen-Abwehrgesetz am 1. Juli 2021 in Kraft.
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