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Gesamter Inhalt (3547)
Vorschriften (3547)
AO (596)
ERSTER TEIL Einleitende Vorschriften (62)
ERSTER ABSCHNITT Anwendungsbereich (4)
ZWEITER ABSCHNITT Steuerliche Begriffsbestimmungen (16)
DRITTER ABSCHNITT Zuständigkeit der Finanzbehörden (18)
§ 16 Sachliche Zuständigkeit (1)
§ 17 Örtliche Zuständigkeit (1)
§ 18 Gesonderte Feststellungen (1)
§ 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen (1)
§ 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (1)
§ 20 a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen (1)
§ 21 Umsatzsteuer (1)
§ 22 Realsteuern (1)
§ 22 a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone (1)
§ 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern (1)
§ 24 Ersatzzuständigkeit (1)
§ 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit (1)
§ 26 Zuständigkeitswechsel (1)
§ 27 Zuständigkeitsvereinbarung (1)
§ 28 Zuständigkeitsstreit (1)
§ 29 Gefahr im Verzug (1)
§ 29 a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde (1)
VIERTER ABSCHNITT Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis (9)
FÜNFTER ABSCHNITT Haftungsbeschränkung für Amtsträger (2)
SECHSTER ABSCHNITT Rechte der betroffenen Person (7)
SIEBTER ABSCHNITT Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten (5)
ZWEITER TEIL Steuerschuldrecht (55)
DRITTER TEIL Allgemeine Verfahrensvorschriften (90)
VIERTER TEIL Durchführung der Besteuerung (136)
FÜNFTER TEIL Erhebungsverfahren (42)
SECHSTER TEIL Vollstreckung (114)
SIEBENTER TEIL Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (27)
ACHTER TEIL Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (64)
NEUNTER TEIL Schlussvorschriften (4)
Anlage 1 zu § 60 (1)
AStG (31)
BewG (375)
EStG (295)
EStDV (103)
ErbStG (53)
ErbStDV (24)
FGO (195)
FZulG (19)
GewStG (52)
GewStDV (43)
GG (219)
GmbHG (133)
GrEStG (41)
GrStG (44)
HGB (881)
InvStG (72)
KStG (60)
KStDV (14)
LStDV (11)
SolzG (7)
StAbwG (19)
SvEV (6)
UmwStG (39)
UStG (97)
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DRITTER ABSCHNITT Zuständigkeit der Finanzbehörden
AO | DRITTER ABSCHNITT Zuständigkeit der Finanzbehörden
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO DRITTER ABSCHNITT Zuständigkeit der Finanzbehörden
AO | § 16 Sachliche Zuständigkeit
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 16 Sachliche Zuständigkeit Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.
AO | § 17 Örtliche Zuständigkeit
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 17 Örtliche Zuständigkeit Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.
AO | § 18 Gesonderte Feststellungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 18 Gesonderte Feststellungen (1) Für die gesonderten Feststellungen nach § 180 ist örtlich zuständig: 1. bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgr...
AO | § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen (1) 1Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in de...
AO | § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (1) Für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmas...
AO | § 20 a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.12.2004 (Änderung vom 9.12.2004)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 20 a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen (1) 1Abweichend von §§ 19 und 20 ist für die Besteuerung von Unternehmen, die Bauleistungen im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 3 des Einkom...
AO | § 21 Umsatzsteuer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 21 Umsatzsteuer (1) 1Für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsberei...
AO | § 22 Realsteuern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2001 (Änderung vom 20.12.2001)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 22 Realsteuern (1) 1Für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge ist bei der Grundsteuer das Lagefinanzamt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1) und bei der Gewerbesteuer das Betriebsfin...
AO | § 22 a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.7.2014 (Änderung vom 25.7.2014)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 22 a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone Die Zuständigkeit der Finanzbehörden der Länder nach den §§ 18 bis 22 oder nach den Steuerges...
AO | § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2016 (Änderung vom 22.12.2014)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern (1) Für die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union und Verbrauchsteuern ist das Ha...
AO | § 24 Ersatzzuständigkeit
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 24 Ersatzzuständigkeit Ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nicht aus anderen Vorschriften, so ist die Finanzbehörde zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung he...
AO | § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit 1Sind mehrere Finanzbehörden zuständig, so entscheidet die Finanzbehörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die zuständi...
AO | § 26 Zuständigkeitswechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2007 (Änderung vom 20.12.2007)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 26 Zuständigkeitswechsel 1Geht die örtliche Zuständigkeit durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, so tritt ...
AO | § 27 Zuständigkeitsvereinbarung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 27 Zuständigkeitsvereinbarung 1Im Einvernehmen mit der Finanzbehörde, die nach den Vorschriften der Steuergesetze örtlich zuständig ist, kann eine andere Finanzbehörde die Besteuer...
AO | § 28 Zuständigkeitsstreit
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 28 Zuständigkeitsstreit (1) 1Die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet über die örtliche Zuständigkeit, wenn sich mehrere Finanzbehörden für zuständig oder f...
AO | § 29 Gefahr im Verzug
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 29 Gefahr im Verzug 1Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Finanzbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. 2Die ...
AO | § 29 a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2016 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 29 a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde 1Die oberste Landesfinanzbehörde oder die von ihr beauftragte Landesfinanzbehörde...
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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DRITTER ABSCHNITT Zuständigkeit der Finanzbehörden
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