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§ 11 Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen (1)
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Abschnitt 3 Abwehrmaßnahmen
StAbwG | Abschnitt 3 Abwehrmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG Abschnitt 3 Abwehrmaßnahmen
StAbwG | § 7 Betroffene Geschäftsvorgänge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 7 Betroffene Geschäftsvorgänge 1Unterhält ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder...
StAbwG | § 8 Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 8 Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs 1Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen im Sinne des § 7 dürfen den G...
StAbwG | § 9 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 9 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung 1Sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen an einer ausländischen Gesellschaft i...
StAbwG | § 10 Quellensteuermaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 10 Quellensteuermaßnahmen (1) 1Über § 49 des Einkommensteuergesetzes hinaus liegen steuerpflichtige Einkünfte derjenigen ...
StAbwG | § 11 Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 11 Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen (1) 1Auf Bezüge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1, 2, 9 ...
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Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG)
vom
25.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2056
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2730
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze. Gemäß Artikel 13 dieses Gesetzes tritt das Steueroasen-Abwehrgesetz am 1. Juli 2021 in Kraft.
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