-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (3542)
Vorschriften (3542)
AO (591)
AStG (31)
BewG (375)
EStG (300)
EStDV (103)
ErbStG (52)
ErbStDV (24)
FGO (195)
FZulG (18)
GewStG (52)
GewStDV (43)
GG (219)
GmbHG (133)
GrEStG (38)
GrStG (44)
HGB (881)
InvStG (72)
KStG (60)
KStDV (14)
LStDV (11)
SolzG (7)
StAbwG (19)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (4)
Abschnitt 2 Qualifikation eines Staates oder Gebiets (4)
Abschnitt 3 Abwehrmaßnahmen (6)
Abschnitt 4 Besondere Anforderungen an das Steuerverwaltungsverfahren (2)
Abschnitt 5 Schlussvorschriften (2)
SvEV (6)
UmwStG (39)
UStG (97)
UStDV (118)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
StAbwG
StAbwG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.12.2022 (Änderung vom 20.12.2022)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Verordnungsermächtigung Abschn...
StAbwG | Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
StAbwG | § 1 Anwendungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 1 Anwendungsbereich (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigun...
StAbwG | § 2 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 2 Begriffsbestimmungen (1) Ein Staat oder ein Gebiet (Steuerhoheitsgebiet) ist im Sinne dieses Gesetzes nicht kooperativ,...
StAbwG | § 3 Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 3 Verordnungsermächtigung (1) 1Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung erlassen das Bundesministerium der ...
StAbwG | Abschnitt 2 Qualifikation eines Staates oder Gebiets
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG Abschnitt 2 Qualifikation eines Staates oder Gebiets
StAbwG | § 4 Intransparenz in Steuersachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 4 Intransparenz in Steuersachen (1) Ein Steuerhoheitsgebiet ist nicht kooperativ, wenn dieses Steuerhoheitsgebiet keine h...
StAbwG | § 5 Unfairer Steuerwettbewerb
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 5 Unfairer Steuerwettbewerb (1) Ein Steuerhoheitsgebiet ist nicht kooperativ, wenn es unfairen Steuerwettbewerb betreibt....
StAbwG | § 6 Nichterfüllung der BEPS-Mindeststandards
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 6 Nichterfüllung der BEPS-Mindeststandards (1) 1Ein Steuerhoheitsgebiet ist nicht kooperativ, wenn es sich nicht zur Umse...
StAbwG | Abschnitt 3 Abwehrmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG Abschnitt 3 Abwehrmaßnahmen
StAbwG | § 7 Betroffene Geschäftsvorgänge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 7 Betroffene Geschäftsvorgänge 1Unterhält ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder...
StAbwG | § 8 Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 8 Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs 1Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen im Sinne des § 7 dürfen den G...
StAbwG | § 9 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 9 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung 1Sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen an einer ausländischen Gesellschaft i...
StAbwG | § 10 Quellensteuermaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 10 Quellensteuermaßnahmen (1) 1Über § 49 des Einkommensteuergesetzes hinaus liegen steuerpflichtige Einkünfte derjenigen ...
StAbwG | § 11 Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 11 Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen (1) 1Auf Bezüge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1, 2, 9 ...
StAbwG | Abschnitt 4 Besondere Anforderungen an das Steuerverwaltungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG Abschnitt 4 Besondere Anforderungen an das Steuerverwaltungsverfahren
StAbwG | § 12 Gesteigerte Mitwirkungspflichten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 12 Gesteigerte Mitwirkungspflichten (1) 1Der Steuerpflichtige hat über die nach § 90 der Abgabenordnung bestehenden Mitwi...
StAbwG | Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG Abschnitt 5 Schlussvorschriften
StAbwG | § 13 Anwendungsvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(StAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb StAbwG § 13 Anwendungsvorschriften (1) Die Abschnitte 3 und 4 dieses Gesetzes sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. (1 a) § 10 ...
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
(Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG)
vom
25.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2056
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2730
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze. Gemäß Artikel 13 dieses Gesetzes tritt das Steueroasen-Abwehrgesetz am 1. Juli 2021 in Kraft.
Mehr...
Schließen
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×